Als der verhängnisvolle 30 Jahre währende Religionskrieg (1618 - 1648) endlich zu Ende gegangen ist, gibt sich Gestungshausen eine Gemeindeordnung. Sie ist eine Mischung von bürgerlichrechtlich, strafrechtlichen und Brauvorschriften. Von 15 Vorschriften sind allein 4 dem Brauwesen gewidmet, solch eine Rolle spielte vor 300 Jahren das Recht der einzelnen Bürger, den edlen Gerstensaft im eigenen Hause herzustellen. In Coburgs Eigensdörfern Gossenberg, Neuses a.d. Eichen, Watzendorf gibt es noch heute Eigenbrauer. In jener Urkunde von 1657 wird Gestungshausen als Marktflecken bezeichnet, ein Zeichen dafür, welche Größe und wirtschaftliche Bedeutung es einst gehabt haben muß. Diese Gemeindeordnung dient der Förderung der allgemeinen Wohlfahrt. Verbrechen sind in Coburg anzuzeigen - was von der Herzogstadt Coburg den Gestungshäusern vorgeschlagen wird, soll schweigend angehört und bescheidend endlich beantwortet werden. Wer flucht, soll einen halben Gulden Strafe zahlen. Den Schlüssel zum Gemeindebrauhaus darf nur der Schultheiß (Bürgermeister) und keiner seiner "sämtlichen Zwölfer" (Gemeinderäte) im Besitz haben. Wer im gemeindlichen Brauhaus beim Eigenbrauen unrechtes tut, soll in die Gemeindestrafe gezogen werden.
Die übrigen Vorschriften beziehen sich auf die Schaf- und Rindviehhaltung, das Markscheider- und Fronwesen und die Pflege der Wege, Stege und Wiesen. Um die gleiche Zeit gab es eine Badstube im Dorf, in der sich Männlein und Weiblein gemeinsam dulden. Auch darüber wurden Vorschriften erlassen.
Zu den Pflichten gegenüber dem Herzoghaus Coburg gehörte es, daß der Marktflecken Gestungshausen einen Reisewagen stellen mußte, so lesen wir es in einer Urkunde aus dem Jahre 1731. Es ist die gleiche Zeit, in der sich die Zimmerleute (1718). die Müller und Bäcker (1723), die Leineweber (1729), die Schuhmacher (1730) und die Schmiede (1734) bemühten, daß Recht zur
Gründung einer Innung zu erhalten, um ihre Belange und Anliegen vor der Obrigkeit vertreten zu können.