Im erwähnten Buch steht noch ein Anmerkung: "Die Verleihung ist am 26. Juni anno 1550 erfolgt". Somit ist in der Abschrift das Datum falsch eingetragen worden, denn Johann Ernst regierte am 24. Mai 1592 nicht mehr. Er regierte von 1542 bis 1553. Vielleicht ist 1592 das Jahr der Abschrift.
Infolge des großen Krieges konnte sich Gestungshausen nicht weiter zur Stadt entwickeln. Das Stadtrecht wurde später wieder aufgehoben. Wann dies gewesen ist, läßt sich nicht feststellen. Sicherlich hat die Grenzlage (Radenzgau, Bamberg) dazu beigetragen, daß unser Ort zur Stadt erhoben wurde. Der Größe nach gerechnet, ist er in dieser Zeit der 8größte Ort neben Coburg, Rodach, Neustadt, Sonnefeld, Gauerstadt, Meeder und Großwalbur, auch bezüglich der Einwohnerzahl. Ein weiterer Grund zur Stadterhebung dürfte der Sitz eines Gerichts in unserem Ort gewesen sein. Ob die Lage selbst eine Rolle spielte, ist zweifelhaft; führte doch die Handelsstraße Sonnefeld - Fürth am Berg über Firmelsdorf an unserem Ort Gestungshausen vorbei.
Die Erhebung zur Stadt hatte für die Bewohner Gestungshausens eine große Bedeutung. Durch die Grenzlage bestimmt und durch die Kriegswirren wurde unser Ort befestigt. Es wurden Verteidigungsanlagen errichtet. Unser Dorf war die Zentrale für Handwerker; gehörten doch kirchlich und damit auch wirtschaftlich eine Reihe von Orten zu uns, wie Mödlitz, Neuses am Brand, Zedersdorf, Weickenbach, Steinach, Hof und Hassenberg. Gestungshausen hatte ein Gericht. Die Städter besaßen besondere Rechte: Handelsfreiheit, Backfreiheit, Braurecht unddas Recht Bier und Wein ausschenken zu dürfen, ohne besondere Steuern dafür entrichten zu müssen. Mit dem Stadtrecht erhielt auch Gestungshausen das Marktrecht.
Ein Bürgerrecht: Jeder Einwohner des Ortes war stolz darauf, ein Bewohner der Stadt zu sein. "Wenn ein einheimisch Kind sich außerhalb verheiraten täte, so wird geschrieben, soll der Ausländische dritthalben Gülden dem Rat zum Bürgerrecht erlegen. Da sichs aber ergebe, daß ein Fremder allhier sich einkaufte, derjenige soll 10 Gülden einem ehrbarren Rat aushändigen. Verzog einer nach auswärts, mußte er 7 Gülden erlegen, wenn er sein Bürgerrecht behalten wollte."
Im ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des unheilvollen Krieges verzeichnete der Ort und mit ihm das ganze Gericht Gestungshausen, zu dem damals die Orte Neuses, Plesten, Zedersdorf, Weickenbach und Weischau gehörten, einen merklichen Aufschwung. Nicht unerheblich war wohl in diesem Zusammenhang auch die unmittelbare Lage an der alten Handelsstraße Sonnefeld- Fürth am Berg. Eine Erinnerung daran ist die noch heute gebräuchliche Bezeichnung für den Ortsteil Firmelsdorf als die "Strouß".
Gestungshausen, ehemals Sitz einer kleinen Cent, wurde später Mittelpunkt eines größeren Gerichtsbezirks, neben Sonnefeld zum bedeutensten Ort des östlichen Coburger Landes. Er lag auch einwohnermäßig an 8. Stelle im Coburger Raum.