Als hier bei uns gerodet, gesiedelt wurde, geschah das alles nicht planlos. Manche Herren taten sich dabei besonders hervor (Tüchtigkeit, die Übersicht behalten, Durchsetzungsvermögen). Dafür wurden sie vonden Territorialherren mit besonderen Rechten ausgestattet. Manche haben sich selbst solche Rechte zugeeignet, z.b. Mühlenrechte, Zehnte, Handwerksbeteiligung, Reuthzehnte. Sie sammelten auch die Abgaben für den Landesherren ein und sorgten dafür, daß diese auch ordnungsgemäß abgeliefert wruden. Diese Bürgeradligen stammten nicht aus adligem Geblüt. Trotzdem erhielten manche das Recht, die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben. Keines dieser Geschlechter überdauerte eine längere Zeit. Ihr Besitz wurde übernommen; die größte Arbeit war ja nun getan. So verstehen wir auch den Satz von Gruner, wenn er schreibt: "Die ehemalig adelige Familie derer von Gestingshusen." Ein anderer Name für "Ortsadelige" ist "Lokatoren".
Manche dieser Geschlechter starben aus, verdrängten sie oder zwang sie zum Verkauf ihres Besitzes. Die von Gestingshusen finden wir so in Lichtenfels wieder.